Ihr Versicherungsmakler
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Rainer Sowirth
Geschäftsführer
SOVEMA VersicherungsMakler e.K.
Ohmstraße 2
50259 Pulheim
0172.25 23 727
kontakt@sovema.de

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft!
Der gebundene Versicherungsvertreter („Ausschließlichkeitsvertreter“) ist Handelsvertreter oder Angestellter und zugleich Interessenvertreter sowie Erfüllungsgehilfe einer oder mehrerer bestimmter Versicherungsgesellschaften bzw. Organisationen. Er ist verpflichtet, ausschließlich die Produkte der von ihm vertretenen Versicherungsgesellschaft(en) zu vermitteln und deren Interessen gegenüber den Kunden zu wahren. Eine Auswahl zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern ist für den Kunden daher nicht möglich. Der gebundene Versicherungsvertreter muss dem Kunden seine Ausschließlichkeit klar und deutlich offenlegen. Seine Vergütung erhält er in Form einer Provision von der Versicherungsgesellschaft, für die er tätig ist.
Mehrfachagent handelt im Auftrag verschiedener Versicherer!
Der ungebundene Versicherungsvertreter („Mehrfachagent“) ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der Versicherungsunternehmen, für die er tätig ist. Er handelt im Auftrag der jeweiligen Versicherungsunternehmen und steht daher rechtlich nicht auf der Seite des Kunden, sondern auf der Seite der Versicherer, deren Produkte er vermittelt. Eine unabhängige Marktanalyse im Kundeninteresse erfolgt nicht. Er ist frei in der Entscheidung, mit welchen Versicherungsunternehmen er zusammenarbeitet, muss diese dem Kunden jedoch offenlegen.
Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen seines Mandanten!
Der Versicherungsmakler ist unabhängiger Interessenvertreter des Kunden (Mandanten). Er steht rechtlich ausschließlich auf der Seite seines Mandanten und ist nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Der Versicherungsmakler ermittelt den Versicherungsbedarf, vergleicht geeignete Versicherungsprodukte am Markt oder aus einer von ihm benannten Auswahl von Versicherern und empfiehlt dem Mandanten eine passende Lösung. Grundlage der Tätigkeit ist der Maklervertrag, ergänzt durch eine Vollmacht zur Vertretung gegenüber den Versicherungsunternehmen. Die Vergütung des Versicherungsmaklers erfolgt üblicherweise in Form einer Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen gezahlt wird.




Ohmstraße 2
50259 Pulheim